Zertifizierung von Personen

Spezialisierte Fortbildung (Stufe 2)

Komplexere Interventionen erfordern ein spezialisiertes Training. Im Allgemeinen wird dieses Training nach Erwerb der Facharztanerkennung absolviert.

Hier setzt die Stufe-2-Spezialisierung in Interventioneller Radiologie bzw. Neuroradiologie ein. Spezielle Ausbildungsziele sind die Beherrschung vaskulärer IR-Verfahren wie Revaskularisationsverfahren, Aneurysmatherapie und Embolisation, schnittbildgesteuerte diagnostische und therapeutische Interventionen sowie weiterer, nicht vaskulärer Methoden.

Die Spezialisierung orientiert sich dabei an mehreren thematischen Modulen:

Modul A + B Gefäßeröffnende und -verschließende Verfahren inkl. Ballon- und Stent-PTA, Endoprothesen, Lyse, Thrombektomie und Atherektomie, Embolisation mittels unterschiedlicher Materialien (Coils, Partikel, Plugs, Flüssigembolisate) etc.
Modul C Diagnostische Punktionen, Drainagen, PTCD, Gallenwege, TIPPS, Gastrostomie, Port etc.
Modul D Onkologische Verfahren inkl. perkutane Verfahren (Thermoablative Verfahren wie RF-, MW- und Kryoablation, Elektroporation, Brachythereapie), transarterielle Verfahren (wie TACE, SIRT) etc. 
Modul E Gefäßeröffnende Neuro-Interventionen (PTA/Stent der extrakraniellen supraaortalen Arterien, PTA/Stent der intrakraniellen Arterien, mechanische Rekanalisation beim Schlaganfall, lokale Lyse beim Schlaganfall)
Modul F Neurovaskuläre Embolisationsbehandlungen (Embolisation und vergleichbare Verfahren bei intrakraniellen Aneurysmen, Embolisation intrakranieller und spinaler Gefäßfehlbildungen, sonstige intrakranielle Embolisationen)

In den Trainingsprogrammen für die Stufe 2 vertiefen interventionell spezialisierte (Neuro-)Radiologinnen und Radiologen ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in der bildgesteuerten minimal-invasiven Therapie.

DeGIR bzw. DeGIR und DGNR vergeben Einzelzertifikate für eine Spezialisierung in den fünf thematischen Modulen. Auch die Zertifikate der Stufe 2 ergeben sich aus dem Besuch von Kursen sowie dem Nachweis selbstständig durchgeführter Interventionen. Es kann bei entsprechender Qualifizierung die Zertifizierung in mehreren Ausbildungsschwerpunkten (Modulen) gleichzeitig erfolgen.

Erfolgreich zertifizierte Personen erhalten das Stufe-2-Zertifikat im jeweiligen Modul als:

  • DeGIR-Spezialist:in für minimal-invasive Gefäßmedizin (Module A + B)
  • DeGIR-Spezialist:in für minimal-invasive Therapien (Modul C)
  • DeGIR-Spezialist:in für minimal-invasive Onkologie (Modul D)
  • DeGIR-/DGNR-Spezialist:in für minimal-invasive Schlaganfalltherapie (Modul E)
  • DeGIR-/DGNR-Spezialist:in für neurovaskuläre Gefäßmalformationen (Modul F)
  • DeGIR-/DGNR-Spezialist:in für neurovaskuläre Therapie (Module E und F)

Anforderungen

Die DeGIR-/DGNR-Stufe-2-Zertifizierung setzt theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in Interventioneller (Neuro-) Radiologie voraus, die über das Niveau des Facharztes für Radiologie, im Fall einer Zertifizierung in Modul F auch über das Niveau des Schwerpunkts Neuroradiologie, hinausgehen. Die Erfüllung der Anforderungen kann in der Anlage zum Zertifizierungsantrag dokumentiert und bestätigt werden.

Detailliertere Informationen zu den Zertifizierungsanforderungen und zur DeGIR-/DGNR-Fachprüfung entnehmen Sie bitte der aktuellen Prüfungsordnung.

Prüfungstermine 2024

  • 14.03.2024 (Module A-F)
  • 21.03.2024 (Module A-F)
  • 30.05.2024 (Module E und F)
  • 17.11.2024 (Module A- F)

Bitte beachten Sie: Anträge für die Zulassung zur Zertifizierungsprüfung müssen spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin eingereicht werden. Bei später eingehenden Anträgen kann die Zertifizierungszulassung nicht mehr garantiert werden!

EBIR-Prüfung

Weitere Informationen zur EBIR-Prüfung und die Prüfungstermine finden Sie unter: https://www.cirse.org/education/ebir/entry-criteria-application/

Bearbeitungsgebühr

Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung des EBIR-Zertifikats für die Stufe 2, Module A-D, wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro zzgl. MwSt. erhoben.

Für die Bearbeitung der Zertifizierungsanträge in den Modulen A-F wird eine Grundgebühr von 200 Euro und zusätzlich pro beantragtem Modul 50 Euro zzgl. MwSt. erhoben.

Die Bearbeitungsgebühr wird unmittelbar nach Antragseingang in Rechnung gestellt.

Für eine Wiederholungsprüfung wird eine Grundgebühr von 100 Euro und pro Modul je 25 Euro (zzgl. MwSt.) erhoben.

Antragsdokumente zum Download

Bitte senden Sie Ihr Antragsformular inkl. Anlagen in korrekter Reihenfolge in einem PDF-Dokument und zusätzlich die Anlage 2 als Excel-Dokument an zertifizierung@drg.de.