Datenschutz

Muster-Patienten­einwilligungs­erklärung & Verfahrens­beschreibung

Die Interventionsdaten werden in dem DeGIR-QS-Register eingetragen. Hierbei handelt es sich um pseudonymisierte Daten von Patientinnen und Patienten.

Die Mitwirkung an der einrichtungsübergreifen Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung ist gem. §135a SGB V für die Kliniken verpflichtend. Diese Norm ist aber keine generelle Genehmigung für Dritte ohne die Einwilligung Daten von Patientinnen und Patienten zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zu verarbeiten. Welche Einrichtungen hierfür in Frage kommen, ist im §136 SGB V geregelt und wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt.

Die DeGIR ist dort nicht abgebildet. Daher kann die DeGIR nicht auf Grundlage von Art. 9 Abs. 1 lit. i DSGVO (Qualitätssicherung im Gesundheitswesen) Daten von Patientinnen und Patienten verarbeiten und benötigt hierfür eine Einwilligung gem. Art. 9 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Bei nicht-einwilligungsfähige Notfallpatient:innen verzichtet die DRG auf die Einholung einer Einwilligung der betroffenen Patienten, und erklärt sich damit einverstanden, Behandlungs­daten dieser Patienten­gruppe auch ohne Einwilligung der Betroffenen im Register zu speichern.

Wir haben eine Muster-Patienten­einwilligungs­erklärung und eine Verfahrens­beschreibung zur Daten­erhebung erarbeitet, die Sie gerne verwenden und auf die datenschutz­rechtlichen Vorgaben in Ihrer Klinik anpassen können.

Es ist nicht notwendig, unsere Muster-Patienten­einwilligungs­erklärung zu nutzen, Sie können auch eine zusätzliche Abfrage in Ihren klinikinternen Formularen integrieren:

Mit der Übermittlung von Daten im Zusammenhang mit meinem Eingriff und der Qualitäts­sicherung der Deutschen Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR) bin ich einverstanden Ja/Nein.

Sie müssen dann noch darüber informieren, welche Daten übermittelt werden und zu welchem Zweck.