Allgemeine
Informationen zur Qualitätssicherung
§ 137 SGB V schreibt Maßnahmen zur Qualitätssicherung vor. Hiernach
müssen vergleichbare Prüfungen ermöglicht werden. Seit 1997/1998
muss die Erfassung interventioneller Qualitätssicherungsdaten, die derzeit
gesetzlich vorgeschrieben, aber noch nicht gesetzlich geregelt ist über
eine elektronische Datenverarbeitung (EDV) erfolgen.
Die
Arbeitsgemeinschaft Interventionelle Radiologie stellt
die zentrale Qualitätssicherungsstelle für jede
Form radiologischer Intervention dar. Derzeit ist eine
Teilnahme freiwillig, in Zukunft wird jedoch voraussichtlich
die Erfassung entsprechender Daten (z.B. über die
BQS) Voraussetzung zur Abrechnung der Sonderentgelte werden.
Vom
Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) wird kostenfrei eine
Software für die Datenerfassung zur PTA angeboten.
Andere Interventionen können hiermit jedoch nicht
erfaßt werden. Darüber hinaus kann mit dieser
Software keine interne Leistungserfassung betrieben werden.
Ziel der DeGIR ist es, den interventionell tätigen
Radiologen eine komfortable Software zur Verfügung
zu stellen, mit der die Erfassung aller Interventionen
möglich ist, die aber auch den Anforderungen des DKI
entspricht. Auf der Basis dieser Daten soll künftig
ein vollständiges Qualitätsmanagment erfolgen.
Das Ziel ist nicht nur, Auflagen des Gesetzes zu erfüllen,
sondern vielmehr Qualitätsstandards zu schaffen, die
uns Radiologen auch künftig diese interventionellen
Methoden sichern. Weitere Vorteile sind darin zu sehen,
daß sich auf einer sicheren und breiten Datenbasis
weitere Sonderentgelte vereinbaren lassen.
Die
Datenerfassung erfolgt zunächst bei jeder Intervention über
entsprechende Formulare, nachfolgend werden diese Daten
mit Hilfe einer hierfür entwickelten Software
archiviert. Die Auswertung aller einsendenden Zentren wird
zentral über die DeGIR durchgeführt. Teilnehmer am Qualitätssicherungsprogramm
erhalten im 1. Quartal ein Zertifikat der DeGIR zugesandt.
Die Teilnahme am DeGIR-Qualitätssicherungsprogramm ist
für Kliniken, die sich als Interdisziplinäres
Gefäßzentrum zertifizieren
lassen möchten, verpflichtend.
Die
Software für das Qualitätssicherungsprogramm
wurde von der BQS gGmbH erstellt. Die Lizenzgebühren
für die Software betragen pro Jahr (Stand 18.01.08)
500 € zzgl.
MwSt. BQS stellt die Software für 1 Monate kostenlos
als Testversion zur Verfügung.
Die DeGIR empfiehlt ihren Mitgliedern, sich an diesem Programm
zu beteiligen. Nur so können wir deutlich machen
und belegen, dass wir mit Recht die Interventionelle Radiologie
als unsere Domäne beanspruchen.
Zertifizierte
Gefäßzentren
Interventionsstandards
Um diese Datei öffnen zu können, benötigen Sie das kostenlose
Programm Acrobat Reader (TM),
welches Sie in der jeweils aktuellen Version hier herunterladen
können.
Standards.pdf
Leitlinien Uterusmyomembolisation
Konsensuspapier "Uterusarterienembolisation
(UAE) zur Myombehandlung"
Leitlinien
Carotisstenting
Leitlinien
RFA
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