Qualitätssicherung - Leitlinien - Standards


Allgemeine Informationen zur Qualitätssicherung
§ 137 SGB V schreibt Maßnahmen zur Qualitätssicherung vor. Hiernach müssen vergleichbare Prüfungen ermöglicht werden. Seit 1997/1998 muss die Erfassung interventioneller Qualitätssicherungsdaten, die derzeit gesetzlich vorgeschrieben, aber noch nicht gesetzlich geregelt ist über eine elektronische Datenverarbeitung (EDV) erfolgen.

Die Arbeitsgemeinschaft Interventionelle Radiologie stellt die zentrale Qualitätssicherungsstelle für jede Form radiologischer Intervention dar. Derzeit ist eine Teilnahme freiwillig, in Zukunft wird jedoch voraussichtlich die Erfassung entsprechender Daten (z.B. über die BQS) Voraussetzung zur Abrechnung der Sonderentgelte werden.

Vom Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) wird kostenfrei eine Software für die Datenerfassung zur PTA angeboten. Andere Interventionen können hiermit jedoch nicht erfaßt werden. Darüber hinaus kann mit dieser Software keine interne Leistungserfassung betrieben werden. Ziel der DeGIR ist es, den interventionell tätigen Radiologen eine komfortable Software zur Verfügung zu stellen, mit der die Erfassung aller Interventionen möglich ist, die aber auch den Anforderungen des DKI entspricht. Auf der Basis dieser Daten soll künftig ein vollständiges Qualitätsmanagment erfolgen. Das Ziel ist nicht nur, Auflagen des Gesetzes zu erfüllen, sondern vielmehr Qualitätsstandards zu schaffen, die uns Radiologen auch künftig diese interventionellen Methoden sichern. Weitere Vorteile sind darin zu sehen, daß sich auf einer sicheren und breiten Datenbasis weitere Sonderentgelte vereinbaren lassen.

Die Datenerfassung erfolgt zunächst bei jeder Intervention über entsprechende Formulare, nachfolgend werden diese Daten mit Hilfe einer hierfür entwickelten Software archiviert. Die Auswertung aller einsendenden Zentren wird zentral über die DeGIR durchgeführt. Teilnehmer am Qualitätssicherungsprogramm erhalten im 1. Quartal ein Zertifikat der DeGIR zugesandt. Die Teilnahme am DeGIR-Qualitätssicherungsprogramm ist für Kliniken, die sich als Interdisziplinäres Gefäßzentrum zertifizieren lassen möchten, verpflichtend.

Die Software für das Qualitätssicherungsprogramm wurde von der BQS gGmbH erstellt. Die Lizenzgebühren für die Software betragen pro Jahr (Stand 18.01.08) 500 € zzgl. MwSt. BQS stellt die Software für 1 Monate kostenlos als Testversion zur Verfügung.
Die DeGIR empfiehlt ihren Mitgliedern, sich an diesem Programm zu beteiligen. Nur so können wir deutlich machen und belegen, dass wir mit Recht die Interventionelle Radiologie als unsere Domäne beanspruchen.

Detailinformation zur DeGIR-Software -Deutsch
Information on Online-Data-Entry System for Quality Control in Interventional Radiology

Zertifizierte Gefäßzentren

Interventionsstandards
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Standards.pdf
Leitlinien Uterusmyomembolisation
Konsensuspapier "Uterusarterienembolisation (UAE) zur Myombehandlung"
Leitlinien Carotisstenting
Leitlinien RFA